19.12.2023 - 6.2 Kleinere Um- und Ausbauten im Hannah-Arendt-Gym...

Beschluss:
vertagt
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Wiedervorlage vom 21.11.2023.

 

Frau Annika Buchholz, Schulleiterin des Hannah-Ahrendt-Gymnasium (5), äußert sich im Zuge ihres Rederechts. Sie erläutert zur Nutzung der Räume unter anderem, dass Kunstklassen andere Klassen stören müssten, da die Räume nicht adäquat ausgestattet seien.

 

Herrn Alexander Lipp, Lehrkraft am Hannah-Ahrendt-Gymnasium (5), äußert sich im Zuge seines Rederechts. Man habe eine große Nachfrage bei der Anwahl zu bedienen und mit Platzmangel zu kämpfen. Der Vorschlag des Beschlusses sei die beste Option, da eine leere Fläche praktisch genutzt werden könnte. Laut einem Architekten wäre dies auch baurechtlich möglich.

 

Herr Dr. phil. Wieland Niekisch bringt den Antrag ein.

 

Herr Richter vom Kommunalen Immobilien Service ergänzt, dass der Antrag im Werkausschuss Kommunaler Immobilien Service aufgrund folgender Gründe abgelehnt worden sei: Der Umbau unterliege der Baugenehmigungspflicht. Es handle sich um einen Sonderbau, Bereich Schulen. Der angedachte Umbau greife in das bestehende Brandschutzkonzept ein. Dies müsse überarbeitet werden, dann könne man eine Baugenehmigung beantragen. Die Bearbeitung eines Bauantrages betrage durchschnittlich mindestens 6 Monate. Aktuell laufe eine Machbarkeitsstudie bezüglich der Erweiterung des Gymnasiums – dort werde ebenfalls die im benannte Erweiterung für die Kunst- und Musikräume untersucht. Er empfiehlt dieser Machbarkeitsstudie zu folgen und die Defizite so mit zu berücksichtigen. Den Beschluss des Antrages könne er jedoch nicht empfehlen.

 

In der anschließend kontrovers geführten Diskussion weist der Antragssteller daraufhin, dass man eine kurzfristige Veränderung benötige. Man einigt sich darauf den Antrag bis zur Januarsitzung zurückzustellen und dort gegebenenfalls einen Änderungsantrag einzubringen, der an die Machbarkeitsstudie gekoppelt sei.

 

Die Drucksache wird auf die Januarsitzung vertagt.

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Anlagen zur Vorlage