14.02.2023 - 7.4 Mieter:innen langfristig schützen ? Mietenpolit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Vandre bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie ändert den vorliegenden Antrag wie folgt:

Die Punkte 2 und 3 werden als Prüfaufträge formuliert.

Frau Vandre macht deutlich, dass ihr der erste Punkt besonders wichtig sei. Es soll ein realistischer Zeitplan entwickelt werden.

 

Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) teilt mit, dass mit dem Sozialscreening bereits begonnen wurde. Darüber soll am Ende des Jahres berichtet werden. Die Punkte 2 und 3 sind als Prüfauftrag aus seiner Sicht umsetzbar.

 

Herr Adler stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bekämpfung des Mietanstiegs oberste Priorität einzuräumen und die notwendigen Ressourcen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen bereitzustellen.

 

Mieter:innen schützende Maßnahmen und die Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum müssen parallel entwickelt werden. Sie haben Vorrang vor allen anderen Stadtentwicklungsprojekten. Aus diesem Grund beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister dazu:

  • bis Ende 2023 ein erstes Sozialraumscreening in allen Stadtteilen durchzuführen, das die Erstellung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB zum Ziel hat. Der Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Abschlussbericht über die Sozialraumuntersuchung eine Prioritätenliste zur Ausweisung potentieller Milieuschutzsatzungsgebiete, sowie ein Zeitplan zur Erstellung dieser vorzulegen.
  • die Einrichtungen einer Anlauf- und Beratungsstelle für nichtkommerzielle Gemeinschaftsprojekte schaffen zu prüfen. Diese sind zudem, bspw. vertreten über das Mietshäusersyndikat, in regelmäßigen Gremiensitzungen mit Verwaltung und Politik an der weiteren Stadtentwicklung zu beteiligen.
  • die Einrichtung einer Meldestelle für Bürger:innen und Initiativen in der Verwaltung für Fälle von Spekulation, Verdrängung etc. sowie zur Meldung von Leerstand einzurichten zu prüfen.
  • gegenüber der Landesregierung nachdrücklich den Erlass einer Umwandlungsverbotsverordnung einzufordern und die hierfür notwendigen Nachweise über die Notwendigkeit der Verordnung zuzuarbeiten.
  • die Erstellung der Milieuschutzsatzung im RAW Umfeld bis Ende des zweiten Quartals 2023 abzuschließen und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen.
  • Verwaltungsorganisatorische Maßnahmen zu treffen und einen eventuellen Mehrbedarf an Personal bei der Stelleplanung der Landeshauptstadt Potsdam im nächsten Haushalt zu berücksichtigen, um der Priorität der Entwicklung des Mieter:innenschutzes nachzukommen. Der Stadtverordnetenversammlung ist der personelle Mehrbedarf zur Erledigung der hier festgehaltenen Maßnahmen bis zum Ende des 1. Quartals 2023 mitzuteilen.  
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Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Zustimmungen, 1 Ablehnung und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13027&TOLFDNR=151871&selfaction=print