14.02.2023 - 7.1 Kostenloser Internetzugang für Patient:innen im...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Brödno bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Schmidt (Klinikum Ernst von Bergmann) macht deutlich, dass er das Ansinnen grunsätzlich befürwortet. Er macht darauf aufmerksam, dass aufgrund fehlender Fördermittel 2018 die Entscheidung getroffen wurde, dies durch einen Dienstleister umsetzen zu lassen, der auch die Endgeräte sowie die Serviceleistungen zur Verfügung stellt. Der Vertrag wurde für eine Laufzeit von 9 Jahren geschlossen und endet somit Ende 2026.

Herr Schmidt sagt zu, dass vor Auslaufen des Vertrages im Jahr 2025 wird geprüft, wie mit den Endgeräten umgegangen werden soll. Herr Schmidt macht deutlich, dass die Anschaffung von Medizintechnik immer im Vordergrund steht. Dies könnte mit dem Antrag gefährdet werden. Er bietet an, 2025 im GSWI-Ausschuss zu informieren.

Anschließend beantwortet er Nachfragen von Seiten der Ausschussmitglieder.

 

Herr Brödno ändert den Antrag wie folgt: Im Satz 1 wird „unverzüglich“ durch „ab 2027“ ersetzt. Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen.

 

Herr Adler stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter im städtischen Klinikum - beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Patient:innen im Klinikum „Ernst von Bergmann“ (KEvB) unverzüglich ab 2027 einen kostenfreien Zugang zu Internet und Fernsehprogrammen erhalten.

Alle Verträge mit Dritten, die dem entgegenstehen, sind schnellstmöglich zu kündigen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im April 2023 über den Sachstand zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 2 Zustimmungen und 5 Ablehnungen abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage