14.02.2023 - 7.6 Beschluss über den Masterplan Schlaatz und zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Drucksache ein und gibt anhand einer Präsentation Erläuterungen dazu. Anschließend beantwortet sie Nachfragen von Seiten der Ausschussmitglieder.

 

Frau Braun (Arbeitskreis Stadtspuren) ergänzt, dass der Arbeitskreis Stadtspuren den Arbeitsprozess aktiv begleitet hat.  Sie betont, dass auch die soziale Infrastruktur im Stadtteil integriert wird. Wichtig ist, dass die Menschen, die im Stadtteil wohnen, nicht verdrängt werden.

Abschließend verweist sie auf die Infoveranstaltung am 27.02.2023.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Holtkamp, dass aktuell geschaut wird, welche Bevölkerungsgruppen dort leben. Danach soll geprüft werden, wie eine gute Durchmischung erzielt werden kann. Über die Eigentumsformen wird erst danach nachgedacht.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adler die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

  1. Der Masterplan Schlaatz ist als Planungsgrundlage zur Weiterentwicklung des Wohngebiets am Schlaatz und als Grundlage für die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Schlaatz“ sowie für die Umsetzung der darin empfohlenen Realisierungsmaßnahmen zu verwenden (gemäß Anlage 2).
  2. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ ist in seinem räumlichen Geltungsbereich um den Geltungsbereich des ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 150 „Am Bisamkiez“ sowie um die Käthe-Kollwitz-Siedlung zu erweitern (s. Anlage 4). Die Planungsziele dieses Bebauungsplans sind anhand der konkreten Ziele aus dem Masterplan Schlaatz zu aktualisieren (siehe Anlage 3 und Masterplan Anlage 2).
  3. Der gemäß Beschlussposition 2 zu erweiternde Bebauungsplan soll im Regelverfahren weitergeführt werden. Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt werden. Die öffentliche Auslegung ist durch einen Beteiligungs- und Mitwirkungsprozess im Schlaatz zu begleiten.
  4. r die im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Schlaatz möglichen ergänzenden Wohnungsneubauten, insbesondere des geförderten Wohnungsneubaus, soll die Landeshauptstadt ihre Möglichkeiten zur vorrangigen und unentgeltlichen Übertragung von Rand- und Splitterflächen an die ProPotsdam und die Genossenschaften ausschöpfen. Gleichzeitig sollen Abstimmungen mit den Wohnungsunternehmen geführt werden, dass notwendige Rand- und Splitterflächen, welche für soziale Infrastruktur, öffentliche Freiflächen oder Verkehrsflächen und nicht für Wohnungsbau oder Gewerbe benötigt werden, im Gegenzug an die Landeshauptstadt übertragen werden, ggf. durch den Tausch von Flächen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen