14.02.2023 - 8.2 Information zu WohngeldPlus

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Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) informiert, dass das Gesetz nun in Kraft ist und alle rger und Bürgerinnen Potsdams, die zur Miete bzw. im Wohneigentum wohnen und bestimmte Kriterien erfüllen, antragsberechtigt sind. Zu diesen Kriterien zählen u.a. Einkommen, Miete, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Die Erhöhung des Wohngeldes führt im Jahr 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat.

Die Antragstellung kann formlos per Telefon, E-Mail und postalisch erfolgen.

Die Wohngeldbehörde ist Stand heute von 13 Mitarbeitenden auf 24 angewachsen. Aktuell werden die neuen Mitarbeitenden eingearbeitet.

Bisher sind ca. 1.500 Anträge eingegangen, wobei hier Erstanträge und Weiterleistungsanträge erfasst sind.

 

Herr Eichert macht nochmals deutlich, dass zukünftig Berichte im Vorfeld ausgereicht werden sollten. Dies würde die Diskussion erheblich erleichtern.

 

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13027&TOLFDNR=152076&selfaction=print