04.07.2023 - 8.3 Soziale Erhaltungssatzung "Teltower Vorstadt Nord"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Vandre bittet um Abstimmung über die Erteilung des Rederechts für Frau Ellen Kreuzer für die Anwohner: innen-Initiative.

 

Dagegen erhebt sich kein Wiederspruch.

 

Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) bringt die Durchsachen 23/SVV/0512 und 23/SVV/0513 ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Kreutzer wirbt dafür, dass das jetzt vorhandene Instrument auch genutzt wird. Sie bedankt sich bei allen Akteuren, die sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt haben.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für die Erhaltungssatzungen aus.

 

Herr Jekel beantwortet Nachfrage von Seiten der Ausschussmitglieder. Auf Nachfrage erklärt er, dass der Vollzug durch die neuen Stellen, die zur Verfügung stehen, umgesetzt werden kann.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Vandre die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Soziale Erhaltungssatzung „Teltower Vorstadt Nord“ nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Zustimmungen, 1 Ablehnung und 1 Stimmenthaltung angenommen.

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Anlagen zur Vorlage