17.10.2023 - 7.4 App des Gesundheitsamtes

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Frau Becker bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Händlmeyer, Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst, macht deutlich, dass neben den finanziellen Ressourcen auch die personellen Ressourcen für die Umsetzung fehlen. Auf Nachfrage, ob es Erkenntnisse gibt, ob bereits eine andere Kommune eine derartige APP nutzt, betont sie, dass in der LHP keine vergleichbare APP bekannt ist.

 

Frau Becker erklärt, dass Menschen in psychischen Belastungssituationen oft sehr verhalten sind und nicht an erster Stelle an die LHP wenden. Sie benötigen eine Möglichkeit zu erfahren, wo sie Hilfe bekommen können. Oft werden hier nicht offen die Hilfsangebote angenommen. Dies betrifft insbesondere Jugendliche.

Bekannt ist ihr die Nutzung durch die Bundeswehr. Ob eine Nutzung bereits in Kommunen erfolgt, ist ihr nicht bekannt.

 

Frau Eifler fragt, ob es Aufgabe der Stadt ist, eine solche APP zu entwerfen. Sie macht deutlich, dass es bereits viele Angebote im Netz gibt. Grundsätzlich findet sie das Thema sehr wichtig, dem Weg kann sie so nicht folgen.

 

Frau Schulze erachtet die persönliche Verbindung von Mensch zu Mensch als wesentlich wichtiger, als über eine APP. Sie spricht sich gegen den vorliegenden Antrag aus.

 

Herr Eichert verweist auf die berechtigt geäußerten Bedenken und empfiehlt, den Antrag mitzunehmen und unter Beachtung der Bedenken zu überarbeiten.

 

Frau Becker stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Zurückstellung der Drucksache.

 

Herr Adler stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Der Zurückstellung wird einstimmig zugestimmt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage