26.09.2023 - 5.5 Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung ü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Fröhlich weist darauf hin, dass die Änderungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Verwaltung eingereicht wurden. Die Verwaltung soll die Einarbeitung der Änderungen zugesagt haben.

 

Frau Hönes erklärt, dass die Vorschläge von Herrn Twerdy eingegangen sind und geprüft wurden. Den Vorschlägen wurde gefolgt.

Mit Bezug auf das Baden in Brunnen und Wasserbecken macht sie deutlich, dass es hier um Gefahrenabwehr geht, nicht darum, etwas zu verbieten.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich daraufhin, dass mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Mitten in Potsdam keine Befassung erfolgt, da kein Fraktionsvertreter anwesend ist.

Der Ergänzungsantrag wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wurde bereits in der letzten Sitzung des OS-Ausschusses eingebracht. Herr Blénessy weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der Stadtordnung die Straßenmusiker verdrängt werden. Er findet auch widersprüchlich, dass die Nutzung von Verstärkern untersagt, dies nach seiner Erfahrung aber nicht kontrolliert wird.

 

Frau Meier erklärt, dass ein Kompromiss vorliegt, um den Händlern, den Anwohnern und den Straßenmusikern gerecht zu werden.

 

Frau Hönes erklärt, dass Straßenmusiker, die Verstärkern nutzen, belehrt werden. Bei ersten Feststellungen wird das Gespräch mit den Musikern geführt. In der Regel funktioniert dieses Vorgehen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Troche zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung.

 

Änderungsantrag:

Die DS 23/SVV/0509 Neufassung Stadtordnung wird wie folgt geändert:

  1. Der § 2 erhält folgende neue Fassung:

„§ 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel

  1. Die Ausübung von akustisch wahrnehmbarer Straßenmusik und Straßenkunst ist werktags (Montag bis Sonnabend) in den Zeiten 10:00 bis 20:00 Uhr und sonntags 10:00 bis 16 Uhr nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:
  1. Nach 30 Minuten Spielzeit soll der Standort an einen mindestens 100 Meter entfernt liegenden Platz verlagert werden.
  2. Bei der Verwendung von elektronischen Verstärkern und lauten Blas- oder Rhythmusinstrumenten darf der Schalldruckpegel 80 Dezibel (A) in einem Umkreis von zehn Metern - ausgehend vom Spielort - nicht überschreiten.
  3. Im Umkreis von 100 Metern zu Friedhöfen und während der Gottesdienstzeiten zu Kirchen ist das Musizieren ohne Erlaubnis nicht gestattet.

Auf das Merkblatt für Straßenmusik wird hingewiesen (Anlage 1).“

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ordnungswidrigkeitstatbestände in § 8 und das „Merkblatt für Straßenmusik“ entsprechend anzupassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  1

Ablehnung:  4

Stimmenthaltung: 0

 

Anschließend stellt Herr Troche die Drucksache mit den von der Verwaltung in der Sitzung am 29.08.2023 eingebrachten Änderungen zur Abstimmung.

 

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) gemäß Anlage.

 

Mit folgender Änderung:

§5 Abs. 3 Leinenpflicht

Die Leinenpflicht gilt für Flächen, die gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan dem Wohnen (Wohnbauflächen W 1 dunkelrot) dienen oder vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut sind (W 2 hellrot und W 3 rosa).

Darüber hinaus gilt die Anleinpflicht auf folgenden Uferwegen:

  • An der Havel Breite Straße/Ecke Zeppelinstraße bis Bahnhof Pirschheide
  • An der Vorderkappe von der Speicherstadt bis zur Tornowstraße
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage