23.03.2023 - 3.4 Beschluss Rahmenplan Golm 2040

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 3.4 und 3.5 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Brinkkötter (Bereich Stadtraum Süd-West) stellt die Inhalte der Vorlagen 22/SVV/1236 und 22/SVV/1237 anhand einer Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt wird, vor und geht insbesondere auf die Schwerpunkte

 

-          Landschaft und Nachhaltigkeit sowie

-          nachhaltige Mobilität

 

ein. Im Hinblick auf das Zukunftsbild nachhaltige Mobilität gilt es auch hier, verschiedene Sachen auszuprobieren und ggf. nachzujustieren.

 

 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion äert Frau Schkölziger, dass die Schaffung von Freiräumen für Jugendliche wichtig sei sowie Überlegungen zu Quartiersbussen bzw. autonomen Fahrens geführt werden sollten.

 

 

Herr Tomczak stellt dar, dass die Vorlagen bisher noch nicht im Ortsbeirat Golm behandelt worden sind und wird der Vorlage nicht zustimmen und verweist ergänzend auf den hohen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet.

 

 

Herr Brinkkötter bestätigt, dass durch die Norderweiterung ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet erfolgt. Es wird versucht, die vorhandene Landschaft mit aufzunehmen und zu verknüpfen. Hierzu befinde man sich gegenwärtig in vertiefenden Untersuchungen, beispielsweise zur Wiedervernässung des Golmer Luchs als Ausgleich. Hinsichtlich der von Frau Schkölziger angesprochenen Jugendräume sei man im Kontakt mit der Ortsvorsteherin, Frau Knier. Busse und autonomes Fahren ren vorstellbar.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage 22/SVV/1236 zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 bildet die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteils und des Innovationsstandortes Golm und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
  2. Der Rahmenplan Golm 2040 ist eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.
  3. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.
  4. Der Rahmenplan Golm 2040 ist im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings regelmäßig auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge fortzuschreiben.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13043&TOLFDNR=152013&selfaction=print