29.06.2023 - 3.13 Solaranlage auf den kommunalen Gebäuden in der ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Sträter (Ortsvorsteher Groß Glienicke) bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilienservice) äert, dass das Grundanliegen positiv zu werten sei und macht aufmerksam, dass der Kommunale Immobilienservice zu Beginn jedes Projektes (Sanierung / Neubau) standardmäßig prüfe, ob sich die Dach- oder Fassadenflächen für den Einsatz / dem Anbringen von Photovoltaikanlagen eignen würde.

 

 

Die Dachkonstruktion der Preußenhalle ist statisch nicht für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet. Das Dach des Hauses 5 müsste vor der Installation einer Photovoltaikanlage umfassend saniert und ggf. sogar statisch ertüchtigt werden. Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen wären mit Kosten von  3 Mio. € zu rechnen. Eine Sanierung des Hauses ist nicht geplant, so dass derzeit nicht darüber nachgedacht werden müsse.

 

 

Herr Richter ergänzt, dass sich derzeit 19 Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gebäuden der LHP befinden, 8 in Vorbereitung sind - Potentialliste in Abarbeitung mit der EWP sowie 17 weitere Dachflächen sich zur Umsetzung in der Prüfung befinden. Partner der LHP in Sachen Photovoltaik sei die Energie- und Wasser GmbH Potsdam. Die Rückfrage, ob man sich auch privaten Anbietern öffnen könne, müsse erst mit der EWP besprochen werden.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die großen Dachflächen der Preußenhalle und des Gebäudekomplexes „Haus 5“r die Installation einer Solaranlage zu nutzen und die denkmalrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13045&TOLFDNR=154948&selfaction=print