21.09.2023 - 5.7 Trinkwasserbrunnen und Hitzeschutz

Beschluss:
abgelehnt
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Hier handelt es sich um eine Wiedervorlage. Herr Berlin bringt den Antrag nochmals ein.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) berichtet, dass bereits 3 Brunnen durch die EWP betrieben werden und ein weiterer in Planung sei. Für zusätzliche Brunnen sind keine finanziellen Mittel im Haushalt vorgesehen. Die EWP schließt den Betrieb / die Finanzierung weiterer Brunnen aus.

Auf Nachfrage informiert Herr Schenke, dass mit 15- 20 T€ pro Brunnen gerechnet werden müsse sowie zusätzlich für den Betrieb (Hygiene / Strom) mit 7 ½ T€ pro Jahr.

 

 

Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Gesetzesbeschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtline, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss, zügig umzusetzen und die Aufenthaltsqualität an diesen Standorten, durch Hitze- und Sonnenschutz sowie Sitzgelegenheiten zu erhöhen. Vor Umsetzung des Auftrages, ist dem KUM-Ausschuss, Auskunft über die Standorte zu erstatten und sie sind zu veröffentlichen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage