19.10.2023 - 3.6 Potsdamer Klärwerke zügig ertüchtigen, um die e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Fraktion Freie FRAKTION
- Datum:
- Do., 19.10.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Freie FRAKTION
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Antrag wird durch Herrn Wietschel eingebracht.
Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) bittet die Zuständigkeiten zu beachten und verweist auf die Stellungnahme aus dem Bereich des Oberbürgermeisters , Pkt. 1. Rechtliche Einschätzung.
Denkbar sei jedoch die Umwandlung in einen Prüfauftrag.
Im Anschluss der sich anschließenden Diskussion schlägt Herr Wietschel namens der antragstellenden Fraktion folgende geänderte Fassung vor und bittet diese abzustimmen.
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Stadtwerke Potsdam (SWP) bzw. deren Tochter EWP für ihre Klärwerke die notwendigen Maßnahmen zeitnah aufzeigen kann, wie das dort anfallende Klarwasser den erforderlichen Qualitätsstufen der Wasserwiederverwendungsrichtlinie entsprechen kann.
Die dafür erforderlichen Maßnahmen, deren Investitionskosten, ggf. Fördermittel, Betriebskosten und Auswirkungen auf den Arbeitspreis für die Abwasserentsorgung sind aufzuzeigen.
Die Ergebnisse sind im KUM-Ausschuss bis spätestens April 2024 vorzulegen.
Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wird als Gesellschaftervertreter der LHP für die Stadtwerke Potsdam (SWP) beauftragt zu prüfen, inwieweit die Geschäftsführung der SWP bzw. deren Tochter die EWP für ihre Klärwerke die notwendigen Maßnahmen zeitnah aufzeigt aufzeigen kann, wie das dort anfallende Klarwasser den erforderlichen Qualitätsstufen der Wasserwiederverwendungsrichtlinie entsprechen kann.
Die dafür erforderlichen Maßnahmen, deren Investitionskosten, ggf. Fördermittel, Betriebskosten und Auswirkungen auf den Arbeitspreis für die Abwasserentsorgung sind aufzuzeigen.
Die Ergebnisse sind im KUM-Ausschuss bis spätestens April 2024 vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,7 kB
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