23.11.2023 - 4.1 Gebühren für Bewohnerparkausweise

Beschluss:
geändert beschlossen
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Durch den Vorsitzenden wird aufmerksam gemacht, dass hier mehrere Änderungsanträge vorliegen.

 

 

Herr Schenke (Fachbereiche Mobilität und Infrastruktur) informiert anhand einer Präsentation, welche im ALLRIS dem TOP hinzugefügt wird, über die aktuelle Situation und die vorgenommene Kostenermittlung zu

 

  • Herstellungs- und Unterhaltungskosten eines Parkplatzes
  • Verwaltungskosten sowie
  • den Kontrollaufwand.

 

Im Ergebnis kommt die Gesamtkostenberechnung für einen Bewohnerparkausweis auf gerundet 145 € pro Jahr. Herr Schenke ergänzt, dass es sich bei der Kalkulation gesamt um einen Durchschnittswert handeln würde.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion wird durch die Ausschussmitglieder das Für und Wider der Berechnung und Notwendigkeit erörtert und teilweise die Formulierung „kostendeckende Einnahmen“ vorgeschlagen.

 

 

Die Änderungsanträge werden zur Abstimmung gestellt:

 

  • Änderungsantrag der Fraktion AfD vom 5.6.23

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für kostenfreie eine differenzierte Gebührenerhebung zwischen 120 und 360 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise zu erarbeiten.

Die Differenzierung soll folgende Aspekte berücksichtigen:

● Niedrige Gebühren für leichte bzw. kleine Fahrzeuge, gemessen etwa durch Leergewicht oder Fahrzeuglänge.

● Niedrige Gebühren für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge.

● Berücksichtigung stadtteilspezifischer Kriterien (Bevölkerungsdichte, vorhandenes ÖPNV-Angebot etc.)

● Ermäßigungen für Empfänger:innen von Transferleistungen (SGB II, Bezieher:innen von Wohngeld etc.) und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

- Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

 

 

  • Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.23

Abstimmung entfällt mit Verweis auf die finale Fassung 23/SVV/0518-02

 

 

  • Ergänzungsantrag der Fraktion CDU vom 21.06.23 (nach Einbringung durch Herrn Finken)

Haushaltsbegleitender Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zunächst zu prüfen:

  1. inwieweit die Forderungen sowie möglicherweise weitere Differenzierungen im Sinne des Antrags mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind,
  2. welche sozialen Staffelungen aufgrund der ohnehin hohen und weiter steigenden finanziellen Belastungen der Potsdamerinnen und Potsdamer angemessen wären,
  3. sich dafür einzusetzen, dass eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen möglich wird,
  4. sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht über die Kosten gezwungen werden, auf ihr Auto zu verzichten,
  5. zu prüfen, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger in einem Beteiligungsverfahren z.B. einer Umfrage o.ä. in die Überlegungen einbezogen werden können, und
  6. in wieweit der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten für eine derart angestrebte hohe Differenzierung der Anträge steigen wird.

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis Oktober 2023 das Ergebnis der Prüfungen zur weiteren Beratung des Antrags vorzulegen.

  • Abstimmungsergebnis: 2/3/2

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag 23/SVV/0518-02 (finale Fassung) zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für eine differenzierte Gebührenerhebung zwischen 120 und 360 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise zu erarbeiten. Die Differenzierung soll folgende Aspekte berücksichtigen:

 

  • Niedrige Gebühren für leichte bzw. kleine Fahrzeuge, gemessen etwa durch Leergewicht oder Fahrzeuglänge.
  • Niedrige Gebühren für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge.
  • Berücksichtigung stadtteilspezifischer Kriterien (Bevölkerungsdichte, vorhandenes ÖPNV-Angebot etc.)
  • Ermäßigungen für Empfänger:innen von Transferleistungen (SGB II, Bezieher:innen von Wohngeld etc.) und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten, dass die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens €120 festgelegt wird, um wenigstens die Bewirtschaftungskosten eines Stellplatzes in den Gebühren abzubilden. Die Höhe der Bewirtschaftungskosten ist nach weiteren fünf Jahren erneut zu ermitteln.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen