11.07.2001 - 4 Verständigung im Hauptausschuss über die weiter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.07.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Bezugnehmend
auf den Workshop zur Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Politik wird die
Frage diskutiert, in welchem Gremium die dazu notwendige Arbeit geleistet
werden soll. Der Oberbürgermeister stellt noch einmal dar, dass er dies aus dem
Workshop so wahrgenommen hat, dass kein neues Gremium gebildet werden soll,
sondern der Hauptausschuss die Arbeit übernimmt, um u.a. Doppelarbeit zu
vermeiden.
In der
sich anschließenden Diskussion, an der sich Herr Dr. Scharfenberg, Herr
Kapuste, Herr Mühlberg und Frau Dr. Lotz beteiligen, wird übereinstimmend der
Hauptausschuss als das dafür geeignete Gremium benannt, weil hier alle
Fraktionen vertreten sind und der Hauptausschuss auch Beschlüsse fassen kann.
Herr Kapuste betont, dass der Hauptausschuss bisher nur Informationen zur
Kenntnis genommen und nicht gelenkt hat; es fehle ein strategisches Gesamtbild,
das zu erarbeiten und im Hauptausschuss zu diskutieren sei.
Auf die
Frage von Herrn Dr. Scharfenberg nach einem Leitbild der Stadt antwortet der Oberbürgermeister,
dass daran ernsthaft gearbeitet wird und in der Beigeordnetenkonferenz der
Auftrag erteilt wurde, die Aktivitäten zu sichten und Parallelen
herauszufiltern. Auch das von der Fa. Kienbaum erarbeitete Leitbild sei hiermit
einzubeziehen. Daran schließt sich die
Diskussion an, ob ein neues Leitbild erarbeitet werden und eventuell zum
Beschluß erhoben werden soll. Als Terminstellung wird der September bzw.
Oktober 2001 benannt.
Auf die
Frage von Herrn Kapuste nach der Ausschusszuständigkeitsordnung antwortet der
OBM, dass durch Dr. Pokorny in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses eine
Einführung in das Thema Verwaltungsmodernisierung im Bereich Politik erfolgt
und in diesem Rahmen Festlegungen über weitere Schritte getroffen werden und damit
auch zur Ausschusszuständigkeitsordnung.