23.12.2022 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Zu Beginn der Sitzung sind 2 von 4 Ortsbeiratsmitgliedern anwesend. Die Einberufung erfolgt gemäß § 38 Absatz 2 BbgKVerf. Danach ist der Ortsbeirat ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.

 

Die Ladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Die Tagesordnung wird zur Abstimmung gestellt und einstimmig bestätigt.

 

Zur Niederschrift der 41. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates vom 23.11.2022 gibt es keine Hinweise; sie wird mit 2 Ja-Stimmen bestätigt.