20.10.2003 - 2.5 Anti-Korruptionsbeauftragter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mo., 20.10.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt
Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark setzen einen gemeinsamen
Anti-Korruptionsbeauftragten ein.
Der
Anti-Korruptionsbeauftragte soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Anlaufstelle für Verdachtsfälle von Korruption in den Verwaltungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam sowie deren Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
- eigenständige Prüfung von Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen und Mitteilung der Prüfergebnisse an den Landrat bzw. Oberbürgermeister, den Kreistag bzw. die Stadtverordnetenversammlung und die jeweiligen Rechnungsprüfungsämter
- Beratung
und Schulung von Verwaltungspersonal zur Korruptionsprävention
Der
Anti-Korruptionsbeauftragte erhält innerhalb der Verwaltung ein
uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht, dass - soweit möglich – auch auf die
jeweiligen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ausgeweitet werden soll.
Die
Ernennung und Abberufung bedarf der Zustimmung der StVV Potsdam und des
Kreistages Potsdam-Mittelmark.
Die
Kosten des Anti-Korruptionsbeauftragten teilen sich der Landkreis
Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam hälftig. Die Stelle ist aus den
beschlossenen Stellenplänen zu erwirtschaften.