08.05.2023 - 10.5 Generalmietverträge für das Sonderbauprogramm d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat die Vorlage vorab zur Kenntnis erhalten.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, eingebracht.

 

Die Stadtverordnete Bartelt, ndnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Im Rahmen der kontroversen Diskussion ruft der Vorsitzende den Stadtverordneten Said gemäß § 24 Abs. 3 und 4 Geschäftsordnung zur Ordnung und entzieht ihm anschließend das Wort.

 

Nach weiteren Redebeiträgen

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Said beantragt namens der Fraktion AfD die namentliche Abstimmung.

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Generalmietverträge mit der ProPotsdam GmbH über die Anmietung der folgenden zwei Neubauvorhaben zu schließen:

Vorhaben

Anzahl

Wohnungen

Wohnfläche

anfängliche Netto-

kaltmiete / Jahr

Mietzweck

Eichenweg

14476 Potsdam

72

5.825,00 m²

1.630.068 EUR

Geflüchtete

Kossätenweg

14476 Potsdam

63

4.167,56 m²

1.124.241 EUR

Geflüchtete

gesamt

135

9.992,56 m²

2.754.309 EUR

 

 

 

Die Verträge umfassen folgende wesentliche Regelungen:

 

  • Mietgegenstand sind die o.g. 2 Liegenschaften mit insgesamt 135 Wohnungen auf einer Wohnfläche von insgesamt 9.992,56 m² sowie allen Neben- und Freiflächen.
  • Die Wohnungen werden durch die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration (LHP), in öffentlich-rechtlicher Nutzung zunächst an Geflüchtete überlassen. Bei Vorliegen der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen lassen die Mietverträge die Überlassung an alle Haushalte zu, für deren Unterbringung die LHP zuständig und verantwortlich ist.
  • Die berechnete anfängliche Nettokaltmiete (NKM) beträgt für beide Vorhaben zusammen 2.754.309 EUR / Jahr zzgl. Nebenkosten.
  • Die Mietverträge treten mit Übergabe der Wohnungen, frühestens beginnend ab

April 2024 bzw. Juli 2024, in Kraft und sind auf den maximal 30 Jahre begrenzt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für beide Vorhaben die kommunalrechtlich möglichen Wege zur Reduzierung der Miethöhe nach den Grundsätzen der ordentlichen Haushaltsführung zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Forfaitierungen und Kommunalbürgschaften.

 

  1. Zur Gewährleistung einer Nutzung der Mietobjekte für soziale Zwecke werden zu Gunsten der LHP jeweils beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt und in den jeweiligen Grundbüchern an rangbereiter Stelle eingetragen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen