30.05.2023 - 4.7 Sonntagsöffnung der Stadt- und Landesbibliothek
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Di., 30.05.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Scharfenberg schlägt vor, aus den 290.000 Euro Zuschuss an das Haus der Brandenburgisch Preußischen Geschichte zu prüfen, ob eine Kürzung um 100.000 Euro möglich ist, um die Mittel der Stadt- und Landesbibliothek zur Verfügung zu stellen.
Herr Exner weist darauf hin, dass entgegen des vorliegenden Antrages derzeit von bereits 120.000 Euro benötigten Mitteln gesprochen wird und gibt zu bedenken, dass mit der Beschlussfassung von Anträgen ohne Deckung, die Erhöhung des Fehlbetrages folgt.
Davon rät Herr Exner ab.
Zur Diskussion steht die Frage, Umwandlung in einen Prüfauftrag, welcher von Frau Kapp abgelehnt wird, da die erforderlichen Prüfungen aus ihrer Sicht bereits erfolgt sind.
Der Ausschussvorsitzende stellt den vorgeschlagenen Änderungsantrag zur Abstimmung:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 5
Der Ausschussvorsitzende stellt die zusätzliche Aufnahme des Absatzes
„Dabei ist zu prüfen, ob Mittel aus HBPG als Deckung bereitgestellt werden können“ zur Abstimmung:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung 2
Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte DS 22/SVV/1265 zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Jahr 2024 zusätzliche Sonntagsöffnungszeiten der Stadt- und Landesbibliothek nach dem in der Mitteilungsvorlage 22/SVV/1066 vorgeschlagenen Modell „Sonntagsöffnung mit einer Veranstaltungsagentur und mit Wachschutz“ zu organisieren.
Die Realisierung ist für 2025 vorzubereiten.
Dabei ist zu prüfen, ob Mittel aus HBPG als Deckung bereitgestellt werden können.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr sind zusätzlich in den Haushalt des Geschäftsbereiches 2 einzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im Mai 2023 mit der Vorlage des Doppelhaushaltes 2025/2026 über den Sachstand informiert werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,4 kB
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