24.01.2024 - 7.15 Inklusionsbeauftragte in städtischen Betrieben

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Die Verwaltung schlägt die Terminanpassung im 3. Absatz des Beschlusstextes vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2023 Mai 2024 über den Sachstand zu unterrichten.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in der Gesellschafterversammlung der städtischen Betriebe beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle städtischen Betriebe unverzüglich Inklusionsbeauftragte benennen oder entsprechende Personalstellen einrichten.

 

Die Inklusionsbeauftragten sollen die Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen organisieren, Maßnahmen zur Erhöhung der Schwerbehindertenquote erarbeiten und regelmäßig in den Aufsichtsräten und im Hauptausschuss über die Einhaltung der Schwerbehindertenquote berichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Mai 2024 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13383&TOLFDNR=2005891&selfaction=print