06.03.2024 - 7.20 Obere Preisgrenze für Schulessen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.20
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Ab sofort und für die Dauer, die der Preisdeckel (3,90 €) für die Eltern gilt, wird eine obere Preisgrenze eingeführt. In den Ausschreibungsverfahren werden dann nur Gebote von Caterern zugelassen, die unter der oberen Preisgrenze liegen.
Die obere Preisgrenze für ein Schulmittagessen in der Primarstufe liegt bei 5,23 € und in der Sekundarstufe bei 6,13 €.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,6 kB
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