06.03.2024 - 7.1 Ertüchtigung der Energie und Wasser Potsdam Gmb...

Beschluss:
erledigt
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Eingangs nimmt Frau Silke Reimer von der Bürgerinitiative Potsdam Zero das Rederecht wahr.

 

Anschließend wird der Antrag in der neuen Fassung vom 28.02.2024, DS-Nr. 23/SVV/0215-01 (siehe TOP 7.1.1), namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Stadtverordneten Hüneke eingebracht sowie die Überweisung in die Ausschüsse für Klima, Umwelt und Mobilität, für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie in den Hauptausschuss beantragt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Menzel beantragt namens der Fraktion Freie FRAKTION die namentliche Abstimmung bezüglich der Überweisung des Antrages in die o.g. Ausschüsse.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Klima, Umwelt und Mobilität, für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit 30 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 17 Ja-Stimmen

und 2 Stimmenhaltungen.

 

Anschließend wird der Antrag in der neuen Fassung, DS-Nr. 23/SVV/0215-01 (siehe TOP 7.1.1), zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Potsdam (SWP) so zu unterstützen, dass die SWP mit ihrer Tochter EWP in die Lage versetzt wird, die nötigen Investitionen für die Umsetzung des Beschlusses 23/SVV/1392-01 vorzunehmen.

 

Dazu sind die von der EWP für die Zielerreichung umzusetzenden Investitionen in die Projekte zur erneuerbaren Wärme- und Energieerzeugung zu unterstützen.

Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Fristen zur Antragsstellung auf maximal mögliche Fördergelder von der EWP eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die nächste Antragsfrist, die im Juni 2024 ausläuft.

 

  • Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) nimmt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zu den von der EWP benannten Finanzierungsideen Stellung. Gemeint sind damit die Vorschläge, entweder über eine Bürgschaft oder über ein Treuhanddarlehen sicher zu stellen, dass die EWP den Eigenanteil zur Finanzierung des Beschlusses 23/SVV1392-01 leisten kann. Der SVV ist darzulegen, ob diese Finanzierungsvarianten für die Stadt Potsdam umsetzbar sind. Ist die Machbarkeit nicht gegeben, ist dies ausführlich zu begründen.

 

  • Erweisen sich beide Finanzierungsvarianten als nicht realisierbar, ist der SVV darzulegen, wie die LHP stattdessen gewährleisten wird, dass sie ihren Anteil leistet, damit die EWP die Anträge für die notwendigen Projekte zur Umsetzung des Beschlusses 23/SVV/1392-01 einreichen kann und die hohen Förderquoten nicht gefährdet sind.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ergebnis in Verbindung mit einem Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Mai 2024 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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Anlagen