10.04.2024 - 8.6 Sicherung der bedarfssensiblen Angemessenheit b...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgender Streichung zuzustimmen:

 

Die Landeshauptstadt setzt sich das Ziel, prekäre Wohnlagen für alle von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen zu verhindern.

 

Dazu soll die im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelte differenzierte Unterbringung entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe für die Zukunft erhalten und umgesetzt werden. Die Auswahl von geeigneter Unterbringung für alle Menschen - unabhängig vom Rechtskreis - soll so für die Zukunft sichergestellt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  •           Die Standards der Unterbringung sollen sich nach den fachlichen Empfehlungen zu den individuellen Bedarfen der unterzubringenden Menschen richten, wie z. b. nach den Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. 

 

  •           Sicherzustellen, dass die Zuweisung und Versorgung bei der Belegung der Wohngebäude aus dem Sonderbauprogramm nach Ordnungsrecht grundsätzlich den Ansprüchen an die Angemessenheit des Wohnraums an Angebote für WBS-Wohnungs-Freigaben der Landeshauptstadt Potsdam entsprechen.

 

  •           Der Stadtverordnetenversammlung ist über die strukturelle Verankerung einer entsprechenden Grundlage in die Geschäftsprozesse zur Unterbringung durch die jeweiligen Teams im Fachbereich 3 der Landeshauptsstadt Potsdam im Oktober 2023 Bericht zu erstatten.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlene Streichung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Landeshauptstadt setzt sich das Ziel, prekäre Wohnlagen für alle von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen zu verhindern.

 

Dazu soll die im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelte differenzierte Unterbringung entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe für die Zukunft erhalten und umgesetzt werden. Die Auswahl von geeigneter Unterbringung für alle Menschen - unabhängig vom Rechtskreis - soll so für die Zukunft sichergestellt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  • Die Standards der Unterbringung sollen sich nach den fachlichen Empfehlungen zu den individuellen Bedarfen der unterzubringenden Menschen richten, wie z. b. nach den Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. 
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage