10.04.2024 - 8.10 Ausstattung der Spielplätze mit Outdoor-Wickelt...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion die neue Fassung vom 30.01.2024, DS-Nr. 24/SVV/1291-01 (siehe TOP 8.10.1), abzulehnen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag in der neuen Fassung vom 30.01.2024, DS-Nr. 24/SVV/1291-01 (siehe TOP 8.10.1), zuzustimmen.

 

Aufgrund der Ablehnung der neuen Fassung vom 30.01.2024, DS-Nr. 24/SVV/1291-01 (siehe TOP 8.10.1) wird der Antrag in der ursprünglichen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in jedem Sozialraum auf mindestens einem großen und viel frequentierten Spielplatz einen Outdoor-Wickeltisch einzurichten.

Bei der Neuplanung oder Sanierung von Spielplätzen für 0- bis 6-jährige ist zukünftig immer die Einrichtung eines solchen Outdoor-Wickeltisches zu prüfen und bei Eignung umzusetzen.

Über die Umsetzung ist bis Ende 2024 dem Jugendhilfeausschuss zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage