10.04.2024 - 8.14 Überarbeitung "Richtlinie zur Förderung der Ort...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.14
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 10.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt, dem Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:
Der Ortsbeirat weist den SVV-Antrag an die Stadtverordnetenversammlung zurück und bittet, ihn neu zu formulieren, sodass er in der nächsten Wahlperiode beraten werden kann.
Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt, …im April 2024… zu streichen.
Die Ortsbeiräte Neu Fahrland und Fahrland empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgender Terminanpassung zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung im April 2024 Oktober 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.
Die Ortsbeiräte Marquardt und Golm haben den Antrag zur Kenntnis genommen.
Die Ortsbeiräte Eiche und Satzkorn empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.
Der Ortsbeirat Grube empfiehlt, dem Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu veranlassen. Die überarbeitete Richtlinie ist der SVV spätestens zum Jahresende 2024 vorzustellen. Dies bietet den neuen Ortsbeiräten die Möglichkeit, bei der Überarbeitung der Richtlinie mitzuwirken, da sich die Auswirkungen der Überarbeitung auf ihre Wahlperiode erstrecken.
Der derzeit angehobene Auftragswert, wonach Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000 € netto ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bis zum 31.12.2024 vergeben werden können (Direktauftrag), soll auch nach dem 31.12.2024 weiter fortgeführt werden.
Förderfähig sind bei der Antragsstellung bereits begonnene Maßnahmen wie z. B. die Beauftragung, Herstellung, Veröffentlichung in Form von Werbung, Flyern, Einladungen usw., insofern diese zur Bekanntmachung der später durchzuführenden Veranstaltung dienen, wenn der Antragsteller deren Kosten selbst trägt.
Abstimmung:
Die vom Ortsbeirat Groß Glienicke empfohlene neue Fassung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die vom Ortsbeirat Grube empfohlene neue Fassung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlene Terminanpassung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung im Oktober 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,8 kB
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