10.04.2024 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 5. Änder...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion Potsdam sozial gerecht den Änderungs-/ Ergänzungsantrag vom 08.04.2024, DS-Nr. 24/SVV/0150-01 (siehe TOP 7.4.1), ein.

 

Anschließend wird der Antrag mit den aufgenommenen Änderungen/Ergänzungen der DS-Nr. 24/SVV/0150-01 zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Folgende Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 5. Änderung, Teilbereich „östlich der Ricarda-Huch-Straße“ sind weiter zu verfolgen, das Bebauungsplanverfahren und die Flächennutzungsplanänderung "Kirchsteigfeld – östlich Ricarda-Huch-Straße" (25/20) ist auf Basis dieser Leitentscheidung fortzuführen.

 

  1. Im Plangebiet sollen dem aktualisierten städtebaulichen Konzept folgend Wohnen, Gewerbe und weitere Nutzungen in Form eines urbanen Gebietes planungsrechtlich ermöglicht werden. Zur Erweiterung des vorhandenen Zentrums soll ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel, in den Blöcken an der Anni-v.-Gottberg- Straße festgesetzt werden. Über die genaue Lage (Variante A oder B) wird noch entschieden.
  2. Bezogen auf die Geschossfläche sollen im Bereich der Änderung mindestens 40% gewerbliche Nutzungen und höchstens 60% Wohnungsbau entwickelt werden. Ergänzend hierzu sollen soziale und kulturelle Nutzungen ermöglicht werden, darunter eine Kindertagesstätte.
  3. Die Zielgröße zur Herstellung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum gemäß der Richtlinie zur Baulandentwicklung beträgt 30 %. Diese Zielgröße ist konsequent zu verfolgen. Im weiteren Verfahren ist dazu eine tragbare Lösung zu entwickeln und vertraglich zu sichern. Der Hauptausschuss und der SBWL sind zeitnah darüber zu informieren.
  4. Es sind sowohl die innere Erschließung des Gebietes, als auch eine neue äußere Erschließungsstraße mit Anbindung an die Trebbiner Straße/L79 durch die Vorhabenträger zu planen und herzustellen. Die technischen Anforderungen werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Das Mobilitätskonzept mit dem Ziel der Minimierung des Kfz-Verkehrs und des ruhenden Verkehrs ist mit entsprechenden Maßnahmen fortzuschreiben.
  5. Maßnahmen zum Lärmschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur intensiven Begrünung sowie zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sind im weiteren Bebauungsplanverfahren zu prüfen und zu konkretisieren.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist gemäß Anlage 5 zu ändern. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorbereitenden Untersuchungen vom 03.12.2014 (DS 14/SVV/0807) wird aufgehoben, die Vorbereitenden Untersuchungen sind einzustellen.

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.