10.04.2024 - 7.4.1 Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 5. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Siehe Tagesordnungspunkt 7.4.

 

Abstimmung:

Der Änderungs-/ Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschlussvorschlag wird in Nr. 3 folgendermaßen gefasst:

 

3. Die Zielgröße zur Herstellung von mietpreis-und belegungsgebundenem Wohnraum gemäß der Richtlinie zur Baulandentwicklung beträgt 30 %. Diese Zielgröße ist konsequent zu verfolgen. Im weiteren Verfahren ist dazu eine tragbare Lösung zu entwickeln und vertraglich zu sichern. Der Hauptausschuss und der SBWL sind zeitnah darüber zu informieren.