10.04.2024 - 17 Antrag auf Auskunft über den Stand des diszipli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Dringlichkeitsantrags wird verzichtet.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz bringt namens der Fraktion SPD folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 Landesdisziplinargesetz (LDG) die disziplinarrechtlich zuständige Stelle bei der Kommunalaufsicht aufzufordern, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung Auskunft über den Stand des disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen Oberbürgermeister Mike Schubert zu erteilen, sobald und sofern dies ohne Gefährdung der Sachverhaltsaufklärung möglich ist.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird der Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 Landesdisziplinargesetz (LDG) die disziplinarrechtlich zuständige Stelle bei der Kommunalaufsicht aufzufordern, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung Auskunft über den Stand des disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen Oberbürgermeister Mike Schubert zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.