15.05.2024 - 5.16 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zuzustimmen:

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4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

 

Einschließlich redaktioneller Änderung in der Planzeichnung (Anpassung der zulässigen GRZ im WA 2a von 0,88 zu 0,84).

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird zugestimmt (Anlage 8).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße entschieden (gemäß Anlagen 3A, 4A, 5A und 3B, 4B, 5B).
  2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

Einschließlich redaktioneller Änderung in der Planzeichnung (Anpassung der zulässigen GRZ im WA 2a von 0,88 zu 0,84).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage