15.05.2024 - 5.16 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zuzustimmen:
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4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).
Einschließlich redaktioneller Änderung in der Planzeichnung (Anpassung der zulässigen GRZ im WA 2a von 0,88 zu 0,84).
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
- Dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird zugestimmt (Anlage 8).
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße entschieden (gemäß Anlagen 3A, 4A, 5A und 3B, 4B, 5B).
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).
Einschließlich redaktioneller Änderung in der Planzeichnung (Anpassung der zulässigen GRZ im WA 2a von 0,88 zu 0,84).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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117,4 kB
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2
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203,2 kB
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892,3 kB
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116,2 kB
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302,5 kB
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6
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2,4 MB
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7
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157,4 kB
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8
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213,7 kB
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10
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4,2 MB
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14,8 MB
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12
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154,4 kB
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