15.05.2024 - 5.18 Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen. Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat die Vorlage einschließlich des Änderungs-/Ergänzungsantrages mit der DS-Nr. 24/SVV/0354-01 (siehe TOP 5.18.1) zur weiteren Beratung zurückgestellt.

 

Die Stadtverordnete Dr. Klockow, Fraktion Freie FRAKTION, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 d) Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, die Beratung des Antrags zu vertagen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung der DS 24/SVV/0354 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend bringt der Stadtverordnete Menzel namens der Fraktion Freie FRAKTION die Ergänzungsanträge mit der DS-Nr. 24/SVV/0354-01 (siehe TOP 5.18.1) und 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2) ein und beantragt die namentliche Abstimmung über die Ergänzung des 6. Punktes in beiden Anträgen sowie eine einzelne Abstimmung der Ziffern im Ergänzungsantrag 24/SVV/0354-02.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-01 (siehe TOP 5.18.1):

Die Ergänzung um den 6. Punkt wird

 

mit 27 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei  14 Ja-Stimmen

und  7 Stimmenthaltungen.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 1 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 3 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 4 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 5 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2): namentlich

Die Ergänzung um Ziffer 6 wird

 

mit 37 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 7 Ja-Stimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 7 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 8 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 9 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 10 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 11 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 12 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 13 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 14 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):

Die Ergänzung um Ziffer 15 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

 

Der Stadtverordnete Menzel, Freie FRAKTION, bittet in der Niederschrift (gemäß § 42 Abs. 2 BbgKVerf) festzuhalten, dass er gegen die Vorlage gestimmt hat.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland" (OT Neu Fahrland) wird nach § 9 Abs. 7 BauGB geändert (gemäß Anlage 2).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3, 4 und 5).
  3. Den Kerninhalten zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6).
  4. Der zur Umsetzung der Planung zu vereinbarende städtebauliche Vertrag ist vor einer möglichen Entscheidung der Verwaltung über die Planreife nach § 33 BauGB abzuschließen. Grundlage für diesen Vertrag sind die in Anlage 6 aufgeführten Kerninhalte.
  5. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Westliche Insel Neu Fahrland" (23/18) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 7) gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage