15.05.2024 - 5.18 Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen. Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat die Vorlage einschließlich des Änderungs-/Ergänzungsantrages mit der DS-Nr. 24/SVV/0354-01 (siehe TOP 5.18.1) zur weiteren Beratung zurückgestellt.
Die Stadtverordnete Dr. Klockow, Fraktion Freie FRAKTION, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 d) Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, die Beratung des Antrags zu vertagen.
Abstimmung:
Der Antrag auf Vertagung der DS 24/SVV/0354 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anschließend bringt der Stadtverordnete Menzel namens der Fraktion Freie FRAKTION die Ergänzungsanträge mit der DS-Nr. 24/SVV/0354-01 (siehe TOP 5.18.1) und 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2) ein und beantragt die namentliche Abstimmung über die Ergänzung des 6. Punktes in beiden Anträgen sowie eine einzelne Abstimmung der Ziffern im Ergänzungsantrag 24/SVV/0354-02.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-01 (siehe TOP 5.18.1):
Die Ergänzung um den 6. Punkt wird
mit 27 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 14 Ja-Stimmen
und 7 Stimmenthaltungen.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 1 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 2 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 3 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 4 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 5 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2): namentlich
Die Ergänzung um Ziffer 6 wird
mit 37 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 7 Ja-Stimmen
und 2 Stimmenthaltungen.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 7 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 8 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 9 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 10 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 11 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 12 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 13 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 14 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung - DS-Nr. 24/SVV/0354-02 (siehe TOP 5.18.2):
Die Ergänzung um Ziffer 15 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:
Der Stadtverordnete Menzel, Freie FRAKTION, bittet in der Niederschrift (gemäß § 42 Abs. 2 BbgKVerf) festzuhalten, dass er gegen die Vorlage gestimmt hat.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland" (OT Neu Fahrland) wird nach § 9 Abs. 7 BauGB geändert (gemäß Anlage 2).
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3, 4 und 5).
- Den Kerninhalten zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6).
- Der zur Umsetzung der Planung zu vereinbarende städtebauliche Vertrag ist vor einer möglichen Entscheidung der Verwaltung über die Planreife nach § 33 BauGB abzuschließen. Grundlage für diesen Vertrag sind die in Anlage 6 aufgeführten Kerninhalte.
- Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Westliche Insel Neu Fahrland" (23/18) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 7) gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,9 MB
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