15.05.2024 - 6.6.1 Städtebaulicher Wettbewerb für die Gestaltung d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Siehe Tagesordnungspunkt 6.6

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld die Durchführung eines städtebaulichen/gestalterischen Wettbewerbs im Bornstedter Feld für die Fläche zwischen dem Gebäude der Biosphäre und dem Betriebshof des Volksparks. Auf dieser Fläche sind als Zentrum des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld:

  • ein Stadtplatz,
  • Gebäude für Stadtteilfunktionen, soweit sie nicht in dem Gebäude der Biosphäre untergebracht werden,
  • in den Erdgeschossen ggf. vorgesehener Bebauung Bereiche für unterschiedliche Gewerbe und aufenthaltsfördernde Funktionen,
  • ein repräsentativer Eingangsbereich für den Volkspark und das Biosphärengebäude sowie
  • Grillplätze auf der im angrenzenden B-Plan dafür vorgesehene Fläche vorzusehen.

 

Der Wettbewerb ist zusammen mit der Nachnutzung der Biosphäre zu koordinieren.