15.05.2024 - 6.16 Einplanung Sondergebiet gem. § 11 BauNOV im B-P...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat den Antrag zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch bringt namens der Fraktion Mitten in Potsdam eine neue Fassung mit der DS-Nr. 24/SVV/0078-02 (siehe TOP 6.16.2) ein.

 

Der Stadtverordnete Berlin bringt namens der Fraktion Die Linke einen Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0078-03 (siehe TOP 6.16.3) ein, der den Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0078-01 (siehe TOP 6.16.1) ersetzt.

 

Anschließend stellt der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion Die Linke, folgenden Änderungsantrag zur DS-Nr. 24/SVV/0078-02 (siehe TOP 6.16.2):

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim mit dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium nach § 4 Absatz 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ Gespräche zu führen, ob und unter welchen Bedingungen abzufragen, ob der Festsetzung eines Sondergebietes für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecke im Sinne des § 11 Absatz 1 Baunutzungsverordnung auf dem Grundstück Eichengrund 1 in Groß Glienicke zugestimmt werden kann wird.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0078-03 zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Dieser wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Im Weiteren wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium nach § 4 Absatz 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ Gespräche zu führen, ob und unter welchen Bedingungen der Festsetzung eines Sondergebietes für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecke im Sinne des § 11 Absatz 1 Baunutzungsverordnung auf dem Grundstück Eichengrund 1 in Groß Glienicke zugestimmt werden kann.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen und ausführlich darzustellen, welche Lösungsansätze es grundsätzlich für den dauerhaften Erhalt des Therapiehofes Groß Glienicke gibt.

 

Dies beinhaltet v.a. die fachliche Prüfung und Darstellung, unter welchen Rahmenbedingungen eine Genehmigungsfähigkeit der Landwirtschaftsbehörde und des Planungsamtes für den Therapiehof Groß Glienicke möglich ist. Dies würde auch die Rahmenbedingungen der Genehmigungsfähigkeit einer Sondernutzung als „Reit- und Therapiehof“ einschließen.

 

Den Stadtverordneten soll bis Juli 2024 über die Rahmenbedingungen berichtet werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage