15.05.2024 - 6.25 Zukunftsprogramm für Jugendfreizeitflächen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt für die Herstellung und Sanierung von Jugendfreizeitflächen ein Investitionsprogrammkonzept für die Jahre 2025 bis 2029 aufzustellen.

 

Dieses soll Das Zukunftsprogramm beinhaltet folgende prioritäre Investitionsmaßnahmen betrachten:

 

  1. Herstellung der „Jugendaktionsfläche Nuthepark“

 

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen aus dem STEK Spielflächen zu prüfen, ob in dem genannten Zeitraum eine Umsetzung ermöglicht werden kann.

 

Für das Konzept sollen Zukunftsprogramm ist ein Haushaltsansatz zu bilden, welches aus den folgenden finanzielle Quellen geprüft werden finanziert wird:

 

  •          Vor dem Hintergrund des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme Babelsberg sollen aus den Überschüssen von 2025 bis 2029 jährlich mindestens 1,25 Mio. EURO für das Sondervermögen bereitgestellt werden.

 

Über die Finanzierung und Ausgestaltung informiert der Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung noch im 2. 4. Quartal 2024.

Darüber hinaus erfolgt ab 2025 eine jährliche Berichterstattung durch den Oberbürgermeister, jeweils im ersten Quartal des Jahres, über die Finanzierungsmöglichkeiten/-quellen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag in der Fassung des Ausschusses für Finanzen zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag in der ursprünglichen Fassung mit folgenden Streichungen zuzustimmen:

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Für das Zukunftsprogramm ist ein Haushaltsansatz zu bilden, welches aus den folgenden Quellen finanziert wird:

 

  •          Vor dem Hintergrund des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme Babelsberg sollen aus den Überschüssen von 2025 bis 2029 jährlich mindestens 1,25 Mio. EURO für das Sondervermögen bereitgestellt werden.

 

  •          Aus dem Investitionshaushalt der LH Potsdam sollen von 2025 bis 2029 jährlich zusätzlich mindestens 1,25 Mio. EURO, über die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Maßnahmen hinaus, bereitgestellt werden.
  •          Diejenigen Mittel, die nicht für die Geflüchtetenunterkunft Nedlitzer Holz benötigt werden, sind bis zu einer Höhe von 3,5 Mio. EURO den Mitteln zur Finanzierung der Vorhaben umzuwidmen
  •          Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Folgejahre sind zu prüfen und aufzuzeigen, so z.B. aus bisher noch nicht in genauer Höhe benennbaren Finanzierungsquellen, wie der sog. „Solar-Euro“ oder weitere finanzielle Beteiligungen der Kommune an Einnahmen aus Erneuerbaren Energien (Windenergie etc.) sowie im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.

 

 

Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag in der Fassung des Ausschusses für Finanzen zuzustimmen.

 

 

Änderung-/Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Wietschel bringt namens der Fraktion Freie FRAKTION folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt für die Herstellung und Sanierung von Jugendfreizeitflächen ein Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 aufzustellen.

 

Das Zukunftsprogramm beinhaltet folgende prioritäre Investitionsmaßnahmen:

 

  1.    Herstellung der „Jugendaktionsfläche Nuthepark“
  2.    Herstellung des Skaterparks unter der Nutheschnellstraße inklusive eines Gestaltungswettbewerbs, sowie die Sanierung des Skaterparks im Lindenpark
  3.    Herstellung Jugendsportpark Marquardter Chaussee und „Pumptrack Kantstraße“
  4.    Herstellung von Jugendfreizeitangeboten im Bereich Bornstedter Feld, insbesondere eine „Pumptrackanlage“
  5.    Sanierung der Spielwelten / Spielplätze im gesamten Stadtgebiet, insbesondere Urwaldspielplatz Kiefernring, Spl. Max-Born-Straße und Spl. Gaußstraße
  6.    Die ersatzweise Wiederherstellung der Jugendfreizeitfläche Am Schlaatz (Wegfall durch Bau Sportforum)

(7) Weiterhin ist prioritär bis zum 30.09.2024 zu prüfen, wie die Maßnahme „Sanierung Jugendfreizeitstätte Ribbeckeck“ in das Zukunftsprogramm einbezogen werden kann.

 

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen aus dem STEK Spielflächen zu prüfen, ob in dem genannten Zeitraum eine Umsetzung ermöglicht werden kann.

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Abstimmung:

Die o.g. Änderung/Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlene Streichung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt für die Herstellung und Sanierung von Jugendfreizeitflächen ein Investitionskonzept für die Jahre 2025 bis 2029 aufzustellen.

 

Dieses soll folgende prioritäre Investitionsmaßnahmen betrachten:

 

  1. Herstellung der „Jugendaktionsfläche Nuthepark“
  2. Herstellung des Skaterparks unter der Nutheschnellstraße inklusive eines Gestaltungswettbewerbs, sowie die Sanierung des Skaterparks im Lindenpark
  3. Herstellung Jugendsportpark Marquardter Chaussee und „Pumptrack Kantstraße“
  4. Herstellung von Jugendfreizeitangeboten im Bereich Bornstedter Feld, insbesondere eine „Pumptrackanlage“
  5. Sanierung der Spielwelten / Spielplätze im gesamten Stadtgebiet, insbesondere Urwaldspielplatz Kiefernring, Spl. Max-Born-Straße und Spl. Gaußstraße
  6. Weiterhin ist prioritär bis zum 30.09.2024 zu prüfen, wie die Maßnahme „Sanierung Jugendfreizeitstätte Ribbeckeck“ in das Zukunftsprogramm einbezogen werden kann.

 

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen aus dem STEK Spielflächen zu prüfen, ob in dem genannten Zeitraum eine Umsetzung ermöglicht werden kann.

 

Für das Konzept sollen folgende finanzielle Quellen geprüft werden:

 

  • Aus dem Investitionshaushalt der LH Potsdam sollen von 2025 bis 2029 jährlich zusätzlich mindestens 1,25 Mio. EURO, über die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Maßnahmen hinaus, bereitgestellt werden.
  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Folgejahre sind zu prüfen und aufzuzeigen, so z.B. aus bisher noch nicht in genauer Höhe benennbaren Finanzierungsquellen, wie der sog. „Solar-Euro“ oder weitere finanzielle Beteiligungen der Kommune an Einnahmen aus Erneuerbaren Energien (Windenergie etc.) sowie im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.

 

Über die Finanzierung und Ausgestaltung informiert der Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung noch im 4. Quartal 2024.

 

Darüber hinaus erfolgt ab 2025 eine jährliche Berichterstattung durch den Oberbürgermeister, jeweils im ersten Quartal des Jahres, über die Finanzierungsmöglichkeiten/-quellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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