15.05.2024 - 6.31 Aufwertung der Nachbarschafts-und Begegnungshäuser
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.31
- Zusätze:
- Fraktion Potsdam sozial gerecht
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Potsdam sozial gerecht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag
einschließlich des Änderungsantrages 24/SVV/0351-01 sowie folgender Ergänzung im 1. Satz zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des beschlossenen Gesamtkonzeptes für die Stadtteilarbeit konkrete Maßnahmen zu einem Ausbau und zu einer Aufwertung der Nachbarschafts-und Begegnungshäuser als generationsübergreifende Zentren des Zusammenlebens in den Stadtteilen zu entwickeln und in einem Konzept
zusammenzufassen.
Ziel ist es, in jedem Stadtteil mindestens ein Nachbarschafts-und Begegnungszentrum als Stätte der generationsübergreifenden Begegnung, des vielfältigen Austauschs, des kulturellen Lebens und der bürgerschaftlichen Mitwirkung zu haben und dafür eine entsprechende Ausstattung zu sichern.
Der Entwurf des Konzepts mit einer Darstellung der notwendigen Kosten ist im Dezember 2024 vorzulegen.
Die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des beschlossenen Gesamtkonzeptes für die Stadtteilarbeit konkrete Maßnahmen zu einem Ausbau und zu einer Aufwertung der Nachbarschafts-und Begegnungshäuser als generationsübergreifende Zentren des Zusammenlebens in den Stadtteilen zu entwickeln und in einem Konzept zusammenzufassen.
Ziel ist es, in jedem Stadtteil mindestens ein Nachbarschafts-und Begegnungszentrum als Stätte der generationsübergreifenden Begegnung, des vielfältigen Austauschs, des kulturellen Lebens und der bürgerschaftlichen Mitwirkung zu haben und dafür eine entsprechende Ausstattung zu sichern.
Der Entwurf des Konzepts mit einer Darstellung der notwendigen Kosten ist im Dezember 2024 vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146 kB
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