15.05.2024 - 6.24.1 Horstweg mit sicherem Fahrradweg

Beschluss:
abgelehnt
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Siehe Tagesordnungspunkt 6.24

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Ds 24/SVV/0343 erhält folgende neue Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Umbau der Straße Horstweg diesen so umzusetzen, dass ein baulich getrennter Radweg angelegt wird.

vor der endgültigen Festlegung über die geplante Neueinteilung des Straßenraumes des Horstwegs zu prüfen, ob der Radverkehr entgegen der Vorzugsvariante 1A der Verwaltung in einzelnen Abschnitten mit 2,30 Meter breiten Radfahrstreifen auf einer von der KFZ-Fahrbahn durch Grünstreifen oder Baumpflanzungen getrennten Radverkehrsanlage möglich ist. 

 

Das Prüfergebnis ist dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität bis spätestens zum 30.09.2024 vorzulegen. Den Fraktionen ist eine aktive Mitwirkung am Prüfprozess zu ermöglichen.