15.05.2024 - 5.18.1 Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahr...

Beschluss:
abgelehnt
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Siehe Tagesordnungspunkt 5.18

 

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Ergänzend möge die STVV zur DS 24/SVV/0354 folgendes beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland" (OT Neu Fahrland) wird nach § 9 Abs. 7 BauGB geändert (gemäß Anlage 2).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3, 4 und 5).
  3. Den Kerninhalten zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6).
  4. Der zur Umsetzung der Planung zu vereinbarende städtebauliche Vertrag ist vor einer möglichen Entscheidung der Verwaltung über die Planreife nach § 33 BauGB abzuschließen. Grundlage für diesen Vertrag sind die in Anlage 6 aufgeführten Kerninhalte.
  5. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Westliche Insel Neu Fahrland" (23/18) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 7) gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).
  6. Zwischen den beiden Brücken ist am Westufer ein umlaufender Uferweg im B-Plan 143 in der Planzeichnung aufzunehmen und im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.

Die SVV stellt fest, dass Freie Ufer grundsätzlich ein stadtweites Ziel für Potsdam sind, so auch am Westufer der Insel Nedlitz.

 

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Anlagen