15.05.2024 - 6.16.3 Ergänzung: Einplanung Sondergebiet gem. § 11 Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Siehe Tagesordnungspunkt 6.16

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Drucksache 24/SVV/0078 „Einplanung Sondergebiet gem. § 11 BauNOV im B-Plan 19“ wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen und ausführlich darzustellen, welche Lösungsansätze es grundsätzlich für den dauerhaften Erhalt des Therapiehofes Groß Glienicke gibt.

 

Dies beinhaltet v.a. die fachliche Prüfung und Darstellung, unter welchen Rahmen­bedingungen eine Genehmigungsfähigkeit der Landwirtschaftsbehörde und des Planungsamtes für den Therapiehof Groß Glienicke möglich ist.

Dies würde auch die Rahmenbedingungen der Genehmigungsfähigkeit einer Sondernutzung als „Reit- und Therapiehof“ einschließen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die weitere Durchsetzung von Räumungs- und Vollstreckungsmaßnahmen auf dem Gelände am Eichengrund 1 solange zu verzichten, bis die Prüfergebnisse vorliegen und die notwendigen Rahmen­bedingungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb für diesen Einzelfall bekannt und eindeutig geklärt sind.

 

Den Stadtverordneten soll bis Juli 2024 über die Rahmenbedingungen berichtet werden.

 

Im Entwurf des Bebauungsplan Nr. 19 „ehemaliger Schießplatz“, der in die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geht, ist für die Flurstücke 111,115 und 116 der Flur 1 der Gemarkung Groß-Glienicke ein Sondergebiet „Reittherapie Groß Glienicke" nach § 11 BauNVO einzuplanen, mit der Zweckbestimmung für therapeutisches Reiten. in dem Anlagen für soziale, gesundheitliche, kulturelle Nutzungen und eine Betriebswohnung zulässig sind.

 

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Anlagen zur Vorlage