17.01.2024 - 5.4 Inklusionsbeauftragte in städtischen Betrieben

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Sändig bringt den Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Verwaltung ein. Seitens der Verwaltung nimmt Frau Dr. Denninger dazu Stellung und befürwortet das Anliegen.

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Beschlussempfehlung:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in der Gesellschafterversammlung der städtischen Betriebe beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle städtischen Betriebe unverzüglich Inklusionsbeauftragte benennen oder entsprechende Personalstellen einrichten.

 

Die Inklusionsbeauftragten sollen die Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen organisieren, Maßnahmen zur Erhöhung der Schwerbehindertenquote erarbeiten und regelmäßig in den Aufsichtsräten und im Hauptausschuss über die Einhaltung der Schwerbehindertenquote berichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2023 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

14

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13387&TOLFDNR=2005693&selfaction=print