17.01.2024 - 7.2 Information zur Entscheidung des Oberverwaltung...

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Herr Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, informiert über die gegen die Landeshauptstadt gefallene Entscheidung des OVG. Dieses habe im Normenkontrollverfahren Formfehler erkannt und die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 162 sowie die darauf aufbauende erste Änderungssatzung zu dieser Veränderungssperre für unwirksam erklärt. Er kündigt an, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes dezidierter dazu vorzutragen, weil bis dahin die Begründung der Entscheidung vorliegen werde.