27.03.2024 - 4.10 Bargeld statt Bezahlkarte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung nach dem 1. Absatz zuzustimmen:

 

 

Sollte die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen verpflichtend eingeführt werden, soll die Landeshauptstadt ihre Möglichkeiten nutzen, um diese so diskriminierungsarm wie möglich zu gestalten. Dazu zählt u.a. die Ablehnung regionaler Einschränkungen. Vor Einführung sind der Migrantenbeirat und die Integrationsbeauftragte zu beteiligen.

 

Der Oberbürgermeister berichtet im 3. Quartal 2024 der Stadtverordnetenversammlung.

 

Frau Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt den Antrag in der ergänzten Fassung, siehe TOP 4.10.1, DS 24/SVV/0206-1, ein. Die Ergänzungen aus dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion (GSWI) sollten erhalten bleiben, so Frau Dr. Müller, Fraktion Die Linke. Frau Hüneke stellt daraufhin klar, dass der Änderungsantrag zusätzlich zum Votum des GSWI als Ergänzung gedacht sei. Nach der sich anschließenden kontroversen Diskussion betont der Oberbürgermeister, dass er wenig von überzeugt sei, dass eine Bezahlkarte die avisierten Effekte erzielen werde. Fällt eine entsprechende Entscheidung, müsse die Verwaltung diese umsetzen.

 

Abstimmung:

Der o.g. Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DS 24/SVV/0206-01, in der Fassung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion wird:

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Nein-Stimmen

und einer Stimmenthaltung.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt, der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Land Brandenburg dafür einzusetzen, dass die geplante Bezahlkarte nicht als vorrangiges Mittel für die Auszahlung von Mitteln an Asylbewerber:innen eingesetzt wird. Stattdessen soll es auch künftig bei der vorrangigen Auszahlung von Bargeld bleiben.

 

Sollte die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen verpflichtend eingeführt werden, soll die Landeshauptstadt ihre Möglichkeiten nutzen, um diese so diskriminierungsarm wie möglich zu gestalten. Dazu zählt u.a. die Ablehnung regionaler Einschränkungen. Vor Einführung sind der Migrantenbeirat und die Integrationsbeauftragte zu beteiligen.

 

Folgende Mindeststandards sind zu berücksichtigen und sich in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände und des Landes dafür einzusetzen:

 

  1. Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Zahlungen bei allen Händler- und Warengruppen erfolgen können. Es soll keinen Ausschluss bestimmter Händler- oder Warengruppen geben.

 

  1. Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Online-Einkäufe getätigt werden können.

 

  1. Es darf keine regionale/geographische Nutzungseinschränkung der Bezahlkarte geben.

 

  1. Der mit der Bezahlkarte eingeräumte Barbetrag darf die soziokulturelle Seite des Existenzminimums nicht unterschreiten und damit in Ableitung des ASylBLG 204 Euro nicht unterschreiten. In begründeten Ausnahmefällen soll der gesamte Betrag in bar auszahlbar sein.

 

  1. Jede volljährige Person in einer Bedarfsgemeinschaft erhält eine Bezahlkarte.

 

  1. Die Bezahlkarte soll nicht auf Analogleistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG ausgeweitet werden.

 

Der Oberbürgermeister berichtet im 3. Quartal 2024 der Stadtverordnetenversammlung.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Nein-Stimmen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13391&TOLFDNR=2008553&selfaction=print