24.04.2024 - 4 Bau und Betrieb von Quartiersgaragen im Entwick...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

 

Herr Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Wirtschaft, beantwortet die Fragen von Herrn Menzel zur Verneinung von Klimaauswirkungen, den Kosten für einen Stellplatz sowie zur Kalkulation, zu den Besucherparkplätzen und Fahrradstellplätzen, der üblichen Stellplatzbreite sowie dem Betrieb der Quartiersgaragen in kommunaler Hand.

 

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP) realisiert als Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam im Entwicklungsbereich Krampnitz den Bau und Betrieb der Quartiersgaragen zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes.

 

  1. Der ETP wird ermächtigt, die mit der „Wohnen in Krampnitz GmbH“ (WiK) vereinbarte Option zum schlüsselfertigen Erwerb von zwei Quartiersgaragen (M1 und S6) gemäß des 3. Nachtrags mit der WiK innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen auszuüben. Die WiK übernimmt dabei die Planung und den Bau der Quartiersgaragen. Zur Kostentransparenz ist ein sogenanntes „Open Book Verfahren“ vertraglich vereinbart.

 

  1. Darüber hinaus soll der ETP mit der Planung einer weiteren Quartiersgarage (N3) beginnen, diese bauen und im Verbund mit den in 2. genannten Quartiersgaragen betreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

16

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen