08.05.2024 - 4.2 Qualitätsverbesserung der Zusammenarbeit zwisch...

Beschluss:
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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, einen Vorschlag zu erarbeiten, der sicherstellt, dass die Beschlüsse der Ortsbeiräte zeitnah umgesetzt werden bzw. bei Verzögerungen die Ortsbeiräte über den aktuellen Sachstand informiert werden.