08.05.2024 - 4.6 Zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse der Ortsbeiräte

Beschluss:
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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Beschlüsse der Ortsbeiräte durch die Verwaltung zeitnah umgesetzt bzw. aktuelle Sachstände als Verwaltungshandeln regelmäßig den Ortsbeiräten mitgeteilt werden.