08.05.2024 - 4.12 Beteiligung der Ortsbeiräte an allen Beschlüsse...

Beschluss:
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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Beschlüsse mit Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet, auch in allen Ortsbeiräten zu thematisieren und zu diskutieren.