08.05.2024 - 5.2 Ortsteilbeauftragte im Dialog mit Ortsbeiräten

Beschluss:
erledigt
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Entsprechend der Feststellung unter dem Tagesordnungspunkt 4 wird auch dieser Tagesordnungspunkt mit der Empfehlung der Erledigung zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Die Feststellung der Erledigung des Tagesordnungspunkte 5.1 wird

 

einstimmig angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass der Ortsteilbeauftragte mindestens zweimal pro Jahr an Sitzungen der jeweiligen 9 Ortsbeiräte teilnimmt, um sich zu aktuellen Themen auszutauschen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt die Position des Ortsteilbeauftragten, seine Kontaktmöglichkeiten und Aufgabengebiete auf der Homepage der Landeshauptstadt präsent zu veröffentlichen.