23.04.2024 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“, Aufst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Kunert (Bereich Stadtraum Nord) bringt die Vorlage ein und gibt einen Überblick über die bisherige Gremienbefassung. Die Präsentation wird im Ratsinformationssystem als Anlage zum TOP eingestellt. Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat der Vorlage mit der Erweiterung auf Uetz-Paaren zugestimmt.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) übernimmt für die Verwaltung die Änderung aus dem Ortsbeirat.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2) und eine Rahmenplanung für den Ort Uetz-Paaren zu erarbeiten.
  2. Für Uetz-Paaren wird eine Rahmenplanung erarbeitet, die auch die Ziele für den Bebauungsplan Nr. 182 konkretisiert. Das Verfahren wird für die Fortschreibung der Prioritätenliste Stadtplanung Ende 2024 für die Priorität 1 vorgesehen.
  3. Sofern sich aus der Rahmenplanung Uetz-Paaren für einzelne Flächen Potentiale zur Festsetzung von zusätzlichem Wohnungsneubau ergeben, sind vor Beginn der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Absatz 1 BauGB mit den von der künftigen Planung Begünstigten Zustimmungserklärungen gemäß Potsdamer Baulandmodell abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen