23.04.2024 - 4.5 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ohst (Bereich Stadtraum Mitte) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation (wird dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) ein und stellt dar, dass es bei der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung zwischen Planzeichnung und Begründung eine Abweichung gibt (sh. Folie 18 der Präsentation – korrekt ist: Anpassung der zulässigen GRZ im WA 2a von 0,88 zu 0,84). Hierbei handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, so dass er vorschlägt, dass die Ausschussmitglieder der Vorlage unter der Bedingung zustimmen, dass der redaktionelle Fehler angepasst wird.

 

 

Auf verschiedene Nachfragen und Hinweise der Ausschussmitglieder geht Herr Ohst gemeinsam mit Herrn Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) ein.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird zugestimmt (Anlage 8).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße entschieden (gemäß Anlagen 3A, 4A, 5A und 3B, 4B, 5B).
  2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Französische Straße/Quartier Français“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

Einschließlich redaktioneller Änderung in der Planzeichnung (Anpassung der zulässigen GRZ im WA 2a von 0,88 zu 0,84).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen