07.05.2024 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 178 "Bahnhofsumfeld Golm", Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage 24/SVV/0025 zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 3 und 4).
  2. Die Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ die Priorität 1 bestimmt werden. Der Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ ersetzt den Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm“ (Süd-Ost).

 

Einschließlich folgender Änderungen:

in der Beschlussvorlage DS 24/SVV/0025 in Anlage 3 (Anpassung der Flurstücksnummern) und in Anlage 4 (Karte mit Geltungsbereich - Erweiterung und Reduzierung in drei Punkten); s. Folien 13 und 14 der Präsentation.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage