07.05.2024 - 4.7 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung (2. Lesung)
- Datum:
- Di., 07.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ wird aufgehoben (Drucksache 19/SVV/0626).
- Die beiliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ wird beschlossen (siehe Anlage 3).
Einschließlich folgender Änderungen:
im Satzungstext (Anlage 3 - Anpassung des aktuellen Standes des BauGB sowie der Flurstücksnummern in § 2), in der Anlage zur Satzung (Karte mit Geltungsbereich) sowie eine redaktionelle Änderung des Vorlagen Titels: B-Plan Nr. 178 „Mitte Bahnhofsumfeld Golm“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
200,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
161,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
900,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
905 kB
|